Darunter sind beispielsweise die Erlaubnis der Vervielfältigung zu eigenem Gebrauch, die Entlehnungsfreiheit (so z. B. die Zitate) sowie die Gestattung der öffentlichen Wiedergabe im Lehrbetrieb.
Neben der buchstabengetreuen Wiedergabe des Originaltextes führen die Bände die Seitennummerierung der Erstausgabe, ein Druckfehlerverzeichnis, Übersetzungen der fremdsprachigen Zitate und ein Personenregister.