Letztlich stehen sie noch immer in einer Abhängigkeitsbeziehung zu den eigenen Bindungspersonen und sehnen sich nach deren Zuwendung und Wiedergutmachung.
Die Lebenswege der Opfer sind bis heute von diesen Vorgängen gekennzeichnet, wenn ihnen auch eine gewisse Wiedergutmachung zukommt und sie bisweilen psychotherapeutisch unterstützt werden.
So kam es um 420 zu einer (begrenzten) Verfolgung, nachdem ein Bischof einen Feuertempel zerstört hatte und sich weigerte, Wiedergutmachung zu leisten.
Es sollte eine unverhältnismäßige Bestrafung des Täters und Vergeltungsspirale verhindern, indem es diesen zur gleichwertigen Wiedergutmachung des Schadens verpflichtete.