Werden diese Vorsorge-Ansprüche als Vermögen mit ihrem Barwert berücksichtigt, so verringert sich der formale Abstand zwischen Angestellten und Selbstständigen deutlich.
Der Vorsorge- und Rehabilitationstourismus ist zumeist ärztlich verordnet, die Kosten werden zumindest in Teilen von der Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung übernommen.