Als Leiter der Verwaltung oder eines Dezernats bereiten sie die Beschlüsse der Vertretungskörperschaft vor und sorgen für die Ausführung der Beschlüsse durch die Verwaltung.
Organe des Zweckverbands sind die Verbandsversammlung (Vertretungskörperschaft des Gewährträgers) und der Verbandsvorstand (Verwaltungsbehörde des Gewährträgers).
Zugleich hatte das nationalsozialistische Regime eine einheitliche Verwaltungsstruktur geschaffen, die aufgrund der abgeschafften gewählten Vertretungskörperschaften auch dem Führerprinzip entsprach.