Das römische Recht betrachtete alle Rechtsbeziehungen einer verstorbenen Person als beendet, auch wenn sie als verschollen galt und keine Leiche auffindbar war.
Zugrunde gelegt werden dabei eine Besoldungsgruppe, die zwei Stufen über der des Verstorbenen liegt, und ein pauschaler Ruhegehaltssatz von 80 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Sie dienen hauptsächlich zur Aufbewahrung von Palmwein, der in regelmäßigen Abständen als Trankopfer über die Stühle der verstorbenen Familienmitglieder verschüttet wird.
So besorgte sie Taufscheine von verstorbenen, „arischen“ Männern und nutzte sie als Nachweis für die angebliche Vaterschaft der Toten zu den bedrohten Kindern.
Ordnungsliebend und putzsüchtig duldet er in seiner Doppelhaushälfte kein Staubkorn und widmet sich im dazugehörigen Garten akribisch der Rosenzucht seiner verstorbenen Frau.