Der Alltagsbegleiter kennt den Klienten und leistet die praktische Unterstützung in allen täglichen Verrichtungen (die primäre Interaktion) soweit notwendig.
Das Leistungsobjekt bezieht sich unmittelbar auf einen rechtlichen Regelungsgegenstand und stellt somit die Grundlage für das Verwaltungshandeln (= Verrichtung) dar.
Aus diesen Vorgaben lässt sich ersehen, dass das liturgische Leben nicht nur den Gottesdienst im engen Sinn umfasst, sondern alle Verrichtungen des Mönchs.