Eine Witwe hingegen bleibt an ihren verstorbenen Gatten gesiegelt und muss demgemäß vor einer erneuten Vermählung um Aufhebung der früheren nachsuchen.
Sie möchte sie verheiraten und glücklich sehen, aber der König erblickt in dem Gedanken der Vermählung seiner Tochter nur einen Anschlag auf seine Königsmacht.