Bei einem Depotwechsel darf eine Verlustbescheinigung vom Institut nicht ausgestellt werden, falls dem übernehmenden Institut die Höhe der nicht ausgeglichenen Verluste bereits mitgeteilt wurde.
Verhängnisvoller als die Verluste in der Schlacht war für Agathokles der Frontwechsel zahlreicher Städte und Ortschaften, die nun auf die Seite des Siegers traten.
Ist ein Institut aus rechtlichen Gründen an der Verwertung einer Kreditsicherheit gehindert, so sind die Verluste hieraus den operationellen Risiken zuzuordnen.