Der Richter der Revisionsinstanz, der das Todesurteil zweimal aufhob, wies 28 Jahre nach dem Urteil auf mehrere Ungereimtheiten bei der Urteilsfindung hin.
Da Höß überdies in den vorhergehenden Vernehmungen die Ungereimtheiten bereits ausgeräumt hatte, bestätigte er in der ihm eigenen Art den Inhalt mit einem knappen „Jawohl!
Daraufhin und wegen weiterer Ungereimtheiten ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen die Vorstandsmitglieder wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung und Marktmanipulation.
Dieses zweiteilige Präludium, mit 48 Takten, erscheint auf den ersten Anhieb unproblematisch, enthält jedoch einige subtile Ungereimtheiten oder Widersprüche.