Die Wirtschaftskammer vertritt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder nach außen und wirkt gemeinsam mit den Fachgruppen als Teil der Sozialpartnerschaft beim Abschluss von Kollektivverträgen mit.
Die Vertretung der Mitarbeitenden wird gemäss der Vereinbarung zur Sozialpartnerschaft seit 1995 durch den Personalverband in Sozialpartnerschaft mit der Geschäftsleitung wahrgenommen.
Seit der Nachkriegszeit bis heute gilt die österreichische Sozialpartnerschaft als ein Beispiel für die funktionierende Beziehung zwischen Unternehmern und Gewerkschaften.
In der heutigen Sozialpartnerschaft schweizerischer Ausprägung bedeutet der Begriff die Einigung der Sozialpartner im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (Tarifverträgen).
Der Trend, immer mehr Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis anstatt als Arbeiter zu beschäftigen, sei eine Gefahr für die Gewerkschaften und die Sozialpartnerschaft.
Vor allem setzte sich die Sozialpartnerschaft zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern durch, besonders eindrücklich im Friedensabkommen von 1937 in der Maschinen- und Metallindustrie.