Eine Schlachtung ohne Betäubung (Schächten) ist nach der deutschen Rechtslage grundsätzlich verboten, jedoch kann eine Sondergenehmigung aus religiösen Gründen erteilt werden.
Zusätzliche Jagdaufträge mit Sondergenehmigungen über das Winterhalbjahr und die zu Beginn des Jahres 2009 vorgenommene Verstärkung des Zaunes führten zu keiner Verbesserung.