In einer von Polizeihubschraubern überwachten Flugbeschränkungszone mit 55,5 Kilometern Radius durften sich beim Gipfel nur Privatflugzeuge mit Sondererlaubnis und keine privaten Drohnen bewegen.
Diese Sondererlaubnis wurde beispielsweise nicht erteilt, „… wenn er auf die Ortschaften geht und sich dort betrinkt, so daß ihn seine Frau damit abholen muß.
Er suchte daher eine Sondererlaubnis zu erwirken, um sich noch vor Ablauf seines Mandats in Abwesenheit für ein neues Staatsamt zu bewerben, wodurch er seine Immunität verlängert hätte.
Dazu kam, dass sie eine Sondererlaubnis brauchte, um zu fliegen – wegen ihrer zierlichen Statur: Die 162 Zentimeter große Melroy wurde in ein Flugzeug gesteckt und musste probesitzen.