Eine Koppelschleuse hat zwei hintereinanderliegende Kammern, bei denen das untere Schleusentor der höherliegenden Schleuse als oberes Tor der tieferliegenden Schleuse dient.
Die Schleusen waren anfangs auch noch nicht elektrisch angetrieben, so dass der Wärter die Schleusentore mittels Muskelkraft und mechanischer Vorrichtungen bedienen musste.
Mittels Schleusentoren konnte das gestaute Wasser abgelassen werden, so dass der Flusswasserspiegel anschwoll und Schiffe oder Holz somit seichte Stellen leichter überwinden konnten.
Die Schleusenwehre, bestehend aus die Spund-, Seiten- und Bodenwände und Schleusentore, waren bis ins 19. Jahrhundert vollkommen aus Holz, überwiegend aus Eiche.