Besonders die reuigen Sünder, die nicht aus Boshaftigkeit, sondern aus Unwissenheit handelten, solle man, nach entsprechender Buße, von ihren Sünden lossprechen.
Die Sünden lassen sich in sichtbare Handlungen – wie etwa Totschlag oder Diebstahl –, in Haltungen – wie Neid oder Habgier, die zu weiteren Sünden führen können, sogenannte Wurzelsünden – und in Unterlassungssünden () unterscheiden.
Nach einem Leben voller Sünden ist er dazu verdammt, sündige Seelen auf Geisterschiffen zu sammeln und sie, sobald diese voll sind, in Schiffsladungen in der Hölle abzuliefern.
Hier wurde erstmals im Judentum erwartet, dass der Tod eines gerechten Juden seine Sünden sühnt (nicht die anderer), so dass Gott ihn auferwecken werde.
Dabei seien die heidnischen Autoren, ohne ihre biblischen Quellen zu nennen, in eine verachtenswerte Götzenanbeterei verfallen; lediglich die Vorstellung der Bestrafung irdischer Sünden nach dem Tod habe sich erhalten.