Die Strafverfolgungsbehörden gewährleisten die Unversehrtheit der Rechtsordnung auf dem Gebiet der Strafverfolgung durch Inanspruchnahme der Eingriffsrechte, die dadurch Grundrechte einschränken.
Sie stellte die an junge Leute durch die bundesdeutsche Rechtsordnung herangetragene Notwendigkeit, sich für eine Staatszugehörigkeit zu entscheiden, als positive Herausforderung dar.
Das Widerstandsrecht ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber einer rechtswidrig ausgeübten Staatsgewalt mit dem Ziel der konservierenden Bewahrung oder Wiederherstellung der Rechtsordnung.