Erlauben Fondsgesellschaften dennoch bevorzugten Großkunden, diese Preisunterschiede auf internationalen Finanzmärkten für Arbitragegeschäfte auszunutzen, stellt dies einen Verstoß gegen die Treuhandpflicht der Gesellschaft dar.
Das Geschäftsmodell des Chip-Brokering besteht darin, ein Maklersystem für Halbleiter-Chips ohne Lagerhaltung zu betreiben, wobei weltweite Preisunterschiede ausgenutzt werden.
Man spricht dann noch so lange von echter Preisdifferenzierung wie die Preisunterschiede der verschiedenen Qualitätsstufen größer sind als die entsprechenden Kostenunterschiede.
Geringe Preisunterschiede haben z. B. bezogen auf 5 oder 10 Jahre eine geringe Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit und der Preis wird de facto minimiert.
Importzölle verschaffen inländischen Produzenten eine Subvention in Höhe der im Inland produzierten und vermarkteten Gütermenge multipliziert mit diesem Preisunterschied.
Mitunter werden Preisunterschiede beispielsweise zum preisaffinen Onlinehandel mit der Belastbarkeit des Produkts (Verschleiß) wie auch den Sicherheitsanforderungen (Schwerentflammbarkeit, Antistatik) begründet.