Beim Wahl-O-Mat etwa werden die Thesen durch eine Redaktion aus jungen Menschen (unter 26 Jahren) und Wissenschaftlern aufgestellt, den zur Wahl antretenden Parteien zugeschickt und von Stellvertretern beantwortet.
Die Kandidaten für die Volksanwaltschaft werden von den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat nominiert, anschließend vom Hauptausschuss vorgeschlagen und schließlich vom Plenum gewählt.
Für Nachtragsverhandlungen und im Rechtsstreit über eine Übereinstimmung mit vorgenannten Kalkulationsgrundlagen kann im Einvernehmen bzw. mit Zustimmung beider Parteien die Urkalkulation geöffnet werden.
Eine höhere Form der Konfliktlösung, als es der Kompromiss ist, ist die Win-Win-Lösung, bei der beide Konflikt-Parteien nicht nur das bekommen, was sie wollen, sondern etwas darüber hinaus.