Dieser Paragraf ist in der Vergangenheit wiederholt dazu genutzt worden, gewaltfreie Meinungsäußerungen bezüglich der Rechte von Kurden und der Kurdenpolitik der Regierung zu bestrafen.
Ihm kam es vielmehr darauf an, seine umfangreich, aber unkritisch gesammelten biografischen Nachrichten, anekdotenhaften Geschichten und sentenzenartigen Meinungsäußerungen unterhaltsam darzustellen.
Soweit es sich nicht um Meinungsäußerungen handelte, sondern um unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähungen, ergingen gerichtliche Unterlassungsverfügungen.
Es qualifizierte jedoch die meisten der in Rede stehenden Aussagen nicht als Tatsachenfeststellungen, sondern als Meinungsäußerungen, die zulässig seien.
Die Medien spielten eine zentrale Rolle im kirgisischen Wahlkampf, da sie eine Plattform für Debatten und Meinungsäußerungen darstellten und zur Wahlwerbung genutzt wurden.