Der Unterlassungsanspruch ist wichtiger Bestandteil verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Bürgerlichen Rechts, des Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechts, Medienzivilrechts und öffentlichen Rechts.
Zu den immateriellen Investitionen gehören Konzessionen, Lizenzen, Patente, Schutzrechte, Marken, entgeltlich erworbene Firmenwerte und Forschung und Entwicklung sowie Wissen.
Waren diese nicht vorhanden, legte man künstliche Marken an, etwa Steinwälle, Erdvertiefungen (Raingräben, Schlegelgruben) oder einen künstlich aufgeworfenen Erdhügel (Schurf).