Das Wort Garnitur beschreibt dabei die Zusammengehörigkeit der einzelnen Möbelstücke, d. h., dass die Einzelkomponenten das gleiche Design und den gleichen Bezug besitzen.
Es wird eine Garnitur (zwei) Kennzeichentafeln als Wechselkennzeichen ausgegeben, die aber immer nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge gleichzeitig montiert werden darf.