Da in dem Lied in auffälliger Weise katholische Bekenntnislieder dem nationalsozialistischen Liedgut gegenübergestellt wurde, wurde das Liederbuch verboten.
Erstmals wurden Text und Melodie 1911 in der vierten Auflage des Zupfgeigenhansl zu einem Lied vereint, zunächst mit der Quellenangabe „Frankfurter Liederbuch, 1582“.
Von weitreichender Bedeutung war sein Badisches Liederbuch, ein Volksliedsammlung für den Gebrauch in Schulen, die für mehrere Volkslieder die früheste Quelle darstellt.