Die Polizei erfährt den wahren Hintergrund des Falles nie: Die Leichenschau ergibt Tod durch Schlaganfall, und die Ermittler geben sich damit zufrieden.
Die Untersuchung einer Todesursache bedingt, je nach konkreter Fragestellung, eine äußere Leichenschau, eine autoptische Leichenöffnung und eine toxikologische Untersuchung mit der Frage nach Vergiftung.
Daher erfolgt vor der Kremierung eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner im Kühlraum des Krematoriums, in der Regel innerhalb von zwei Tagen.