Das Kreuzverhör ist im deutschen Strafprozess eine Art der Vernehmung, bei welcher Zeugen oder Sachverständige allein durch Staatsanwaltschaft und Strafverteidiger befragt werden.
Eine Person kommt stellvertretend für einen Angeklagten eines realen, spektakulären Fall ins Studio und wird von beiden Teams ins Kreuzverhör genommen.
Nicht zuletzt das dramatisch ablaufende Kreuzverhör trug zur landesweiten Bekanntheit des Prozesses bei, der Vorbild für ein Theaterstück und mehrere Filme wurde.
Da sich die Beweisführung deshalb hauptsächlich auf Schriftliches stützte, war die Möglichkeit, sich durch Kreuzverhör von Zeugen zu verteidigen für die Angeklagten stark eingeschränkt.
Zum Ziel hoher Quoten war voreingenommen, einseitig oder verzerrt vorzugsweise über schmutzige Anschuldigungen statt deren Widerlegungen im Kreuzverhör berichtet worden.