Zu den Nominalgütern gehören insbesondere Forderungen, die jede Art von Anspruch wie Kreditoren, Wertpapiere (Aktien und Anleihen), Bankguthaben oder Geld und Geldersatzmittel umfassen.
Forderungen gehören zu den Nominalgütern, die jede Art von Anspruch wie Kreditoren, Wertpapiere (Aktien und Anleihen), Guthaben oder Geld und Geldersatzmittel umfassen.
Nicht codierte Information gelangen häufig von außen in Unternehmen (beispielsweise in Form von Lieferscheinen oder Kreditoren) und liegen entweder in Papierform vor oder werden durch Scannen digitalisiert.
Die Gutschriftanzeige wird unmittelbar nach der Erzeugung je nach Vereinbarung per Post, Fax oder E-Mail an den Kreditor mit der Aufforderung der gleichlautenden Buchung versendet.
Das kann geschehen durch Eigentumsvorbehalte oder Delkredereversicherungen (Lieferanten, Kreditoren), Exportkreditversicherungen (Exporteure, Importeure), Kreditsicherheiten im engeren Sinne (Kreditgeschäfte im Bankwesen) oder Rückversicherungen im Versicherungswesen.