Die Ausbildung gliedert sich in einen Grund- und einen Aufbaulehrgang (Rettungshelfer, -sanitäter, -assistent sowie die Ausbildung zum/zur Krankenpfleger/-schwester und Sanitätsunteroffizier der Bundeswehr werden als Grundausbildung anerkannt).
Des Weiteren erlaubt das Gesetz Angehörigen von Gesundheitsfachberufen (Krankenpflegern, Altenpflegern, Pflegefachleuten und Notfallsanitätern), auch ärztliche Tätigkeiten vorzunehmen, wenn sie dazu persönlich befähigt sind.