Ursprünglich wurden damit Verkaufseinrichtungen (Kramladen) bezeichnet, die ein umfangreicheres Angebot an Lebensmitteln (Fleisch, Backwaren, Spirituosen und Bier) hatten als Tabakgeschäfte und „Materialläden“.
Des Weiteren gibt es jährlich mehrere unangemeldete Kontrollen der Kramladen von Seiten der Obrigkeit, die feststellen, dass keine verbotenen Gewürzmischungen verhandelt werden.