Sie ist eine Kontrollbehörde und verantwortlich für die Lizenzierung und Kontrolle privater Radio- und Fernsehsendern sowie deren Koordination mit den öffentlich-rechtlichen Sendern.
Ein fließender Übergang zur nicht meldepflichtigen Nachbarschaftshilfe begünstigt irreguläre Beschäftigungsverhältnisse und sorgt dafür, dass die „unsichtbare“ Arbeit in Haus und Familie von Kontrollbehörden kaum aufgedeckt werden kann.
1952 wurde die internationale Kontrollbehörde zum Ruhrstatut offiziell aufgelöst, so dass die Montanindustrie wieder ungebremst produzieren und exportieren konnte.