Der Ablauf des diskriminierungsfreien Zugriffs auf das Netz durch verschiedene Konkurrenten wird durch die Regulierung des Netzzugangs geregelt (Zugangsregulierung); hierbei wurde 2006 das sog.
Beispiele sind Rabattmarken, Bonusmeilen, bestimmte Kreditkarten- und Telefonieangebote, die alle nur bei der ursprünglichen Firma verwendet werden können und beim Wechsel zu einem Konkurrenten verfallen.