Würde der Betreffende jedoch Leichtathletik machen, wäre er sehr wohl als behindert im Sinne einer I.P.C. (Internationales Paralympisches Komitee)-Wettkampfordnung einzustufen.
Die Bewohner zahlen eine eigene Abgabe an das Komitee der Gemeinschaftssiedlung, die damit öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätte, Synagogen, Lebensmittelgeschäfte, Sportanlagen und Schwimmbäder finanziert.