In der ersten Auflage des ersten Kapitalbandes von 1867 gibt es am Anfang des Kapitels,,Das allgemeine Gesetz der kapitalistischen Accumulation" keine Definition des Begriffes der Wertzusammensetzung.
Kapitel fünf, „Personalkosten“, ist durch zahlreiche Regieanweisungen innerhalb des Kapitels und die Darstellung vieler unterschiedlicher Beiträge gekennzeichnet.