Lediglich Verfahren, in denen wegen eines Kapitalverbrechens gegen (weiße) britische Untertanen verhandelt werden sollte, bedurften der Zustimmung des Agents.
Schon im 19. Jahrhundert argumentierten Gegner der Todesstrafe: Solle diese von Tötungsdelikten abschrecken, dann bedeute jedes weitere Kapitalverbrechen ihr Versagen.
Diese Personen wurden nicht wegen Kapitalverbrechen verurteilt und seien in vielen Fällen aufgrund ihrer politischen oder religiösen Überzeugungen außergerichtlich eingesperrt.
In verschiedenen Provinzen und Autonomen Regionen galt bis 2007 nicht nur Mord als Kapitalverbrechen, sondern unter anderem Drogenhandel, Entführung und Vergewaltigung.
Ein Kapitalverbrechen ist also per Wortbedeutung ein Haupt- oder Kopfverbrechen – eben eines, das den Kopf kosten kann und zur Dekapitation (Enthauptung) bzw. Todesstrafe führt.