Bei Personen die vor dem Eintritt der Invalidität nicht erwerbstätig waren, wird der Invaliditätsgrad aufgrund der Einschränkung im Haushalt ermittelt.
Diese Einrichtung sollte Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern bzw. deren Angehörigen bei Hilfsbedürftigkeit, Invalidität oder im Alter freiwillige finanzielle Unterstützung gewähren.
Diese Andersartigkeit wurde mit Invalidität gleichgesetzt und die Frau zur Mutterschaft berufen, aber gleichzeitig zur ständigen Krankheit aufgrund ihrer physiologischen Schwächen verdammt.
Bei Krankheit erhielt ein Arbeiter volle drei Monate Lohnfortzahlung, im Falle lebenslanger Invalidität eine Unterstützungszahlung in Höhe von 4 Reichstalern monatlich.
Aufgrund der schweren Misshandlungen litt er jahrelang unter Kopfschmerzen; ein bleibender Gehörschaden und Invalidität waren die Folgen der Misshandlungen.
Der Verband gewährte seinen Mitgliedern im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Invalidität sowie während eines Streiks, in besonderen Notfällen und im Todesfall finanzielle Unterstützung.