Bereits 1875 wurde die tausendste Schnellpresse ausgeliefert, für die Arbeiter wurden eine Fabrik-Krankenkasse sowie ein Invaliden- und Pensionsfonds eingerichtet.
Zuvor war die städtische Polizei, die aus Polizeidienern und Nachtwächtern bestand, dem Militär unterstellt gewesen und mit dem Polizeidienst meist Invaliden betraut.
Es hatte die Aufgabe, alle nach der Reichsversicherungsordnung den Oberversicherungsämtern obliegenden Geschäfte die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung betreffend zu besorgen.
Später folgten ihr die gesetzliche Unfallversicherung (1884), die Invaliden- und Alterssicherung (1889), die Angestelltenversicherung (1911) und die Arbeitslosenversicherung (1927).