Die Meldepflicht wurde aufgehoben mit Einführung des Infektionsschutzgesetzes, welches das Bundes-Seuchengesetz und das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten ablöste.
Ursachen können zum Beispiel die Angst vor Verletzungen, Geschlechtskrankheiten, Körperflüssigkeiten oder Missbrauch oder negative Erfahrungen und Wahrnehmungen sein.
Durch die Anwendung von Kondomen beim Geschlechtsverkehr kann die Übertragungswahrscheinlichkeit der Syphilis und anderer Geschlechtskrankheiten wesentlich verringert werden.
Die Zunahme von Tuberkulose, Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie ungenügend aufbereiteter Lebensmittel erzeugte einen enormen Handlungsdruck, der bei öffentlichen und privaten Verantwortlichen zu verschiedenen Entscheidungen führte.