Theoretisch lassen sich sogar mit Sprengmitteln bestückte Wiederaufnahmesicherungen anbringen, allerdings rät die Handlungsanweisung explizit davon ab, um Gefährdungen für Personen zu vermeiden.
Es kommen insbesondere folgende Sanktionsnormen zur Anwendung: Fahrlässige Körperverletzung, Verkehrsstraftaten (meist Gefährdung des Straßenverkehrs) und fahrlässige Tötung.
Bei der Grundversorgung für das Alter bedeutet die Möglichkeit eines wesentlich schlechteren Ergebnisses, bis hin zum Kapitalverlust, eine Gefährdung der Lebensgrundlage im Alter.
Weiters wurde eine Teilumschließung errichtet, womit die Altlast nunmehr keine erhebliche Gefährdung für die Umwelt darstellt und als gesichert zu bewerten ist.
Den Gefährdungen durch Freizeitaktivitäten (Trittschäden, Trampelpfad) soll durch Beschränkungen begegnet werden, ein weiterer Ausbau des Wegenetzes soll unterbleiben.