Die Finanzverwaltung vertritt hierzu die Ansicht, dass bei Kursveränderungen börsennotierter Wertpapiere regelmäßig grundsätzlich nur von vorübergehenden Wertminderungen auszugehen sei.
Er trat 1911 als Gerichtsassessor in den Verwaltungsdienst ein, wurde 1912 Stadtassessor und war von 1913 bis 1918 als Regierungsassessor bei der preußischen Finanzverwaltung tätig.