Die Rechnungsprüfungsämter der Provinz und des Bundes gingen von einem Fehlbetrag von 700.000 Dollar aus und übergaben die Akten zur polizeilichen Untersuchung.
Medienberichten zufolge soll insbesondere das Konzept mit zwei Standorten wegen hoher Kosten für Reisen, Transporte und Kühlung der Ausstellungsorte zum Fehlbetrag geführt haben.
Im Geschäftsbericht 2013 heißt es vorsichtiger: „Die Landesregierung geht […] perspektivisch von der Möglichkeit einer Rückführung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages aus.
Überschüsse (Gutschriften) und Fehlbetrag (Nachforderungen) aus der Abrechnung sind grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag der Rechnungslegung zurück- beziehungsweise nachzuzahlen.
Grund für den Rückzug war eine Steuernachforderungen, erhöhte Kosten für den Bau des Vereinsheims sowie eine Abfindung, die einen Fehlbetrag in sechsstelliger Höhe verursachten.