10 % ihres Vermögens mussten die Teilnehmer der Aktion dabei an den sogenannten Gildemeester-Fonds zahlen, aus dem Fahrkosten für ärmere Juden bezahlt wurden.
Zum Rechtsanspruch auf Erstattung von „Fahrkosten“ während einer bewilligten stufenweisen Wiedereingliederung im Betrieb gegen die Krankenversicherung vergl.