Im Disziplinarrecht ist die Ermahnung die Missbilligung eines arbeitsvertragswidrigen Verhaltens oder Fehlers des Arbeitnehmers, die keine Warnfunktion enthält.
Ferner können ungezählte zeitlich zurückliegende Informationen wie die drastische Ermahnung der Großmutter oder ein Film über Gefahren der Berge in unkalkulierbarer Intensität Einfluss gewinnen.