Ausstehendes Kapital (ausstehende Einlagen;) sind die von den Gesellschaftern noch nicht erfüllten Verpflichtungen zur Einzahlung ihrer Kapitaleinlage.
Funktionsverlagerungen im Inland sind in der Regel entweder gewinnrealisierende Umsatzgeschäfte oder gesellschaftsrechtlich veranlasste gewinnrealisierende Vorgänge (verdeckte Gewinnausschüttungen oder Einlagen).