Vor allem sind Handelshemmnisse (wie Importzölle, Exportsubventionen, Einfuhrquoten oder Exportbeschränkungen) oder Außenhandelsinstrumente (wie Devisenbewirtschaftung, Kapitalverkehrskontrollen oder Luxussteuer) verboten.
Drei Hauptbestandteile des Filmgesetzes von 1962 waren die Einrichtung eines Produzenten-Registrierungssystems, Einfuhrquoten für ausländische Filme und Zensurrichtlinien.
So kürzte man Einfuhrquoten und Devisenzuteilungen für jüdische Unternehmen und wies die Devisenstellen an, das Umzugsgut von Auswanderern zu kontrollieren.