Die Desarmierung umfasste den Rückschub (Waffen, Munition, Korpsmaterial, Betriebsstoffen, technischem Festungsmaterial und Übermittlungsmaterial), den Verkauf von nicht mehr verwendbarem Liquidationsmaterial und die Entsorgung (Bauschutt, Altmetallen, Kabeln, Kunststoffe usw.).