Diese Szene, so die gemeinhin verbreitete Information, wurde für diejenigen Länder gedreht, deren Zensurbehörden zur Freigabe des Films eine Bestrafung des „Bösewichts“ vorschrieben.
Ohne Nachweis werde es keine Bestrafung von Angehörigen der Streikleitung und von Rädelsführern „auf bloßen Verdacht oder schweren Verdacht hin“ geben.