Seitdem gehörte er ihrem Vorstand an, zunächst als Leiter der Zentralstelle zur Sammlung pharmaziegeschichtlicher Publikationen und zuletzt als Beisitzer.
Die Kommission ist an keine Weisungen gebunden, die nichtamtlichen Beisitzer müssen strengste Unparteilichkeit und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten geloben.
Nach seiner Promotion zum Doktor der Rechte im Jahr 1741 erhielt er zusätzlich eine ordentliche Rechtsprofessur und wurde Beisitzer der juristischen Fakultät.