Mit dem Lastenheft spezifiziert der Auftraggeber seine Anforderungen, mit dem korrespondierenden Pflichtenheft beschreibt der Auftragnehmer, wie er diese Anforderungen des Auftraggebers zu erfüllen gedenkt.
Das Pflichtenheft beschreibt in konkreter Form, wie der Auftragnehmer die Anforderungen des Auftraggebers zu lösen gedenkt – das sogenannte wie und womit.
Der Auftragnehmer grenzt sich vom Verkäufer dadurch ab, dass der Auftragnehmer erst in den Wochen oder sogar Monaten nach einer Bestellung die Leistung erbringen kann.
Wird vom Auftraggeber eine zusätzliche Leistung gefordert, macht der Auftragnehmer in der Regel ein Nachtragsangebot, mit dem er die Ausführung zu einem bestimmten Preis anbietet.
Abnahme ist die Entgegennahme der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung durch Besitzübertragung und mit der Erklärung verbunden, dass der Auftraggeber die Leistung als vertragsgemäß anerkennt.