Hierzu gehörten neben dem eigentlichen Gleisbett die erwähnten Kreiselpumpen, die Tunnelbeleuchtung, Rampengeländer und die darin integrierten Fahrleitungsmasten sowie das von der Aufsichtsbehörde geforderte Signalsystem.
Die Aufsichtsbehörde ist umfassend über die beabsichtigte Geschäftstätigkeit, die finanzielle Ausstattung und die zukünftigen Geschäftsleiter zu informieren, da ansonsten eine Betriebserlaubnis zu versagen ist.
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die vom Bundeskanzleramt als Aufsichtsbehörde gesperrten Archivbestände jedoch überwiegend freigegeben werden.
Ein zusätzlicher wichtiger Effekt ist, dass in ganz besonderen Notfällen die zurückgelegten Beträge auch zur Abdeckung von Verlusten verwendet werden dürfen, wenn die Aufsichtsbehörde zustimmt.