Die Rechtsbibliotheken erfüllen ihre Aufgaben durch Rechtsbibliothekare, Diplom-Bibliothekare, Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste sowie sonstige Kräfte und Einrichtungen.
Die Tätigkeiten der beiden bisherigen Anstaltsleiter wurden auf administrative Aufgaben begrenzt und ihm wurde als ärztlichem Direktor der medizinische Dienst übertragen.
Die Belagerer wechselten sich des Öfteren ab; das Lützowsche Korps wurde bald durch schwedische Verbände ersetzt und schließlich übernahmen dänische und mecklenburgische Truppen ihre Aufgaben.
Hier hatte er tüchtige Mitarbeiter und regelte die Restaurierung der Manuskripte, die Aufgaben der Kustoden, die Modalitäten der Benutzung, die Politik der Neuerwerbungen etc.
Öffentliche Aufgaben können meist nicht autonom getrennt von den Zentral- und Gliedstaaten wahrgenommen werden, sondern sind nur durch Zusammenarbeit ausführbar.