Bei Nebensätzen, die in den Hauptsatz integriert sind, unterscheidet man weiter zwischen Gliedsätzen und Attributsätzen (zu letzteren siehe den Abschnitt weiter unten).
Dazu wird aber kein neuer Satz begonnen, vielmehr handelt es sich bei einem Relativsatz um einen eingeleiteten Nebensatz (Attributsatz), das einleitende Wort hierfür ist das Relativpronomen.
Somit unterscheiden sich Gliedsätze von Attributsätzen (Gliedteilsätzen), die innerhalb eines Satzglieds vorkommen, vor allem als Nebensätze, die von einem Substantiv abhängen.
Ein Attributsatz ist in der Grammatik ein Nebensatz, der die Funktion eines Attributs (in einem engeren Sinn) hat, also von einem Substantiv oder einer Substantivgruppe (Nominalphrase) abhängt.
Ein häufiger Fall von Attributsätzen sind Relativsätze, jedoch sind nicht alle Relativsätze Attribute (sondern sie kommen auch als freie oder als weiterführende Relativsätze vor).
Attributsätze, also Sätze, die mit einem Substantiv verbunden werden, sind häufig Relativsätze; diese werden durch Relativpronomina oder Relativadverbien eingeleitet.