Internationale Bewerber müssen ihre Abschlusszeugnisse und -noten beim Bildungsministerium abzeichnen lassen, um an einem Immatrikulationstest teilnehmen zu können.
Im Zwischen- und Abschlusszeugnis werden neben den erreichten Punkten (0 bis 15) auch die entsprechenden Noten in Buchstaben (sehr gut bis ungenügend) gelistet.
Gemäß Abschlusszeugnis, das keine formale Qualifikation darstellte, hatte sie gute bis sehr gute Noten; ihre Leistungen in den Fächern Rechnen und Gymnastik galten als „genügend“.