Im Stufenbau der Rechtsordnung bilden die Grundrechte subjektiv-öffentliches Recht, das dem Einzelnen durch eine Rechtsvorschrift im Verfassungsrang eingeräumt ist.
Aufgrund dieser rechtlichen Sonderstellung (neben Staatsmedien und öffentlich-rechtlichen Medien) bevorzugt die Gesellschaft für sich selbst den juristisch unverbindlichen Ausdruck «öffentliches Medienhaus».
Bei dieser Staatsreform erhielten die Regionen weitere Zuständigkeiten vom Föderalstaat (öffentliches Verkehrswesen, öffentliche Arbeiten und Regionalisierung gewisser Wirtschaftszweige).
So gab es neben einem 5.000 m² großen Solarfeld ein Betriebs- und Forschungsgebäude, eine Wasserstoff-Tankstelle, ein Gaslager und als öffentliches Kommunikationselement ein Mehrzweckgebäude mit Informationspavillon.